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318.146 Version Juli 2026

Ihre soziale Absicherung ist wichtig. Melden Sie sich deshalb bei der Ausgleichskasse an, wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind.
 
Teilhaber/Innen einer Personengesellschaft (Einfache -, Kollektiv-, Kommanditgesellschaft) müssen das Formular jeweils individuell einreichen. Der Firmenname der Gesellschaft sowie deren allfällige UID-Nummer ist für die Prüfung Ihres Antrags erforderlich.
 
 
Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus und laden Sie die erforderlichen Beilagen hoch. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihren Antrag ohne Verzögerung bearbeiten kann.
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