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318.269 Version Januar 2025 [de]

Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten kann.
Schicken Sie die Anmeldung an die Ausgleichskasse, bei der Sie aktuell Ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlen oder die ein individuelles Konto für Sie führt.  Für die Einkommensteilung im Scheidungsfall oder bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist keine zusätzliche Anmeldung Ihrer Ex-Partnerin oder Ihres Ex-Partners nötig.
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