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318.382 - Stand Januar 2025 [de]

Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten kann.
Senden Sie die Anmeldung an die Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen oder Sie bereits Leistungen beziehen. Sie finden die Adressen unter www.ahv-iv.ch.
 
Haben Sie eine/n Ehepartner/in oder eingetragene/n Partner/in, der/die bereits eine Rente bezieht? Dann senden Sie die Anmeldung an die Ausgleichskasse, welche diese Rente auszahlt.
Weitere Informationen:
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