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318.744 Version Januar 2026 [de]

Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung bearbeiten kann. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
 
Möchten Sie das Formular von Hand ausfüllen? Klicken Sie auf den Button «PDF/Drucken». Die PDF-Datei können Sie ausdrucken.
Füllen Sie pro Elternteil je eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer aus. Schicken Sie die beiden Anträge gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse. Die Rahmenfrist beträgt 18 Monate. Die Rahmenfrist beginnt am Tag, für den der erste der beiden Elternteile ein Taggeld bezieht.
Senden Sie die Anmeldung zusammen mit allen Unterlagen ein.
  • Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer: An Ihren Arbeitgebenden
  • Selbstständigerwerbende/Selbstständigerwerbender: An die Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen oder an die Gemeindezweigstelle. Sie finden die Adressen der Ausgleichskassen unter www.ahv-iv.ch
  • Arbeitslose: An Ihren letzten Arbeitgebenden
  • alle übrigen Fälle: Wenden Sie sich an eine Ausgleichskasse. Sie finden die Adressen der Ausgleichskassen unter www.ahv-iv.ch
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Formular abgeschickt
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