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BZ 522 Version 01/2023

Damit in der Schweiz Familienzulagen für Kinder im Ausland beantragt werden können, muss zuerst der Anspruch im Wohnsitzland geklärt werden. Dies erfolgte bisher mit dem Formular E411. 
 
Seit 2022 müssen Familienausgleichskassen in der Schweiz das Datenaustauschsystem EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information) verwenden. Dieses ersetzt in den meisten EU/EFTA-Ländern das Formular E411. So soll der grenzüberschreitende Informationsaustausch digitalisiert und vereinfacht werden. Von dieser Massnahme ist Frankreich ausgenommen. Dort wird nach wie vor das CAF-Formular (Attestation destinée à vorte organisme étranger) verwendet.
 
Eltern müssen wie bisher zuerst im Wohnsitzland der Kinder einen Antrag für Familienzulagen stellen, und erst danach in der Schweiz via ihren Arbeitgeber. Damit anschliessend bei der Behörde im Ausland die entsprechenden Informationen eingeholt werden können, benötigen wir die untenstehenden Angaben (Bearbeitungsdauer je nach Wohnland 3 bis 6 Monate).
 
Bitte legen Sie dieses vollständig ausgefüllte Ergänzungsformular den weiteren Unterlagen zur Überprüfung des Anspruchs auf Familienzulagen bei.
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