Help
318.182 Version März 2023 [de]

Leistungen der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung (MSE), Vaterschaftsentschädigung (VSE),  Betreuungsentschädigung (BUE) sowie Adoptionsentschädigung (AdopE), der Ergänzungsleistungen (EL), der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) und der Familienzulagen (FamZ) können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Sie werden nur an die leistungsberechtigte Person ausbezahlt. Ein Gesuch um Drittauszahlung ist nur unter bestimmten und einschränkenden Voraussetzungen möglich, z. B. aufgrund richterlicher oder vormundschaftlicher Anordnungen.
 
Schicken Sie das Gesuch an die zuständige AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle, EL-Stelle, ÜL-Durchführungsstelle oder Familienausgleichskasse. Die Adressen finden Sie unter www.ahv-iv.ch.
 
a34f2774d56a32a32d6aecb1e37d94de26f17250
Bestätigen
Formular abgeschickt
Überblick über Meldungen zur Formularvalidierung
Aktion konnte nicht beendet werden
Bestätigung