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318.282 Version Januar 2023[de]

Die Rentenvorausberechnung basiert auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen und ist nur für Leistungen welche vor dem 1. Januar 2024 bezogen werden, gültig. Nach dem Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024, gelten neue Grundlagen für die Berechnungen. 
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