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318.282 Version August 2023 [de]

Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung bearbeiten kann.
 
Die Rentenvorausberechnung betrifft ausschliesslich die 1. Säule (AHV/IV). Bei der Berechnung wird auf Ihre jetzigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Einkommen etc.) abgestellt. Jede Änderung Ihrer persönlichen Situation kann einen wesentlichen Einfluss auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe haben. Die verbindliche Berechnung der AHV- oder IV-Rente erfolgt somit erst bei Eintritt des Versicherungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität)
Sind Sie verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft? Füllen Sie je einen Antrag pro Person aus. Denn die Rentenbeträge ändern sich, sobald beide Personen eine Rente beziehen. Senden Sie die beiden Anträge gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Sie finden die Adressen unter www.ahv-iv.ch.
 
Sowohl Ehepartner/Ehepartnerinnen als auch eingetragene Partner/Partnerinnen werden nachfolgend Partner/Partnerin bezeichnet.

Für Leistungen welche vor dem 1. Januar 2024 bezogen werden, gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen. Für Leistungen die ab dem 1. Januar 2024 fällig werden, gelten die neuen Grundlagen gemäss Reform AHV21.

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