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318.370 Version Januar 2023 [de]

Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor Ihrem 64. (Frauen) bzw. 65. Geburtstag (Männer) anmelden. Das ist erforderlich, weil die Ausgleichskassen nicht alle notwendigen Informationen haben.
 
Beachten Sie, dass die Anmeldung auf den Vorbezug der Altersrente nur durch die leistungsberechtigte Person selbst oder durch den gesetzlichen Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin geltend gemacht werden kann.
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