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318.381 Version Januar 2024 [de]

Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung bearbeiten kann.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie entweder Ihre ganze Altersrente vorbeziehen oder einen Anteil davon. Der Vorbezugsanteil kann als Frankenbetrag oder in ganzen Prozenten geltend gemacht werden und muss mindestens 20% und kann höchstens 80 % Ihrer Altersrente betragen. Sie haben die Möglichkeit, während der Vorbezugsdauer den Vorbezugsanteil einmal zu erhöhen. Der Wechsel vom Vorbezug einer ganzen Altersrente zum Teilvorbezug ist ausgeschlossen, ebenso der Wechsel zu einem tieferen Vorbezugsanteil.
Sowohl Ehepartner/Ehepartnerinnen als auch eingetragene Partner/Partnerinnen werden nachfolgend Partner/Partnerin bezeichnet
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