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318.384 Version Januar 2024 [de]

Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung bearbeiten kann.
Sie haben Ihre AHV-Altersrente oder einen Anteil davon vorbezogen. Sie erreichen das Referenzalter und können die Auszahlung Ihrer Altersrente beantragen. Wenn Sie lediglich einen Anteil Ihrer Altersrente vorbezogen haben, können Sie den nicht vorbezogenen Anteil Ihre Rente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Während des Aufschubs können Sie den Anteil frei beziehen (abrufen). 
 
Sowohl Ehepartner/Ehepartnerinnen als auch eingetragene Partner/Partnerinnen werden nachfolgend Partner/Partnerin bezeichnet.
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