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318.750 Version Juli 2022 [de]

Für die Ehefrau der Mutter, die im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB als anderer Elternteil gilt, sind die Bestimmungen zur Vaterschaftsentschädigung analog anwendbar. Sie kann somit Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung (Formular 318.747) beantragen. Ein Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung besteht jedoch nicht.  
Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit das Formular weiterbearbeitet werden kann.
 
Sind Sie Arbeitnehmerin?
  • Senden Sie Ihre Anmeldung mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse. Zuständig ist die Ausgleichskasse, mit welcher Ihr Arbeitgeber für Sie abrechnet. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der zuständigen Ausgleichskasse. 
  • Bitten Sie alle Ihre Arbeitgeber, das Formular 318.751 auszufüllen.
  • Teilen Sie Ihren Arbeitgebern die ID-Nummer mit. Sie erhalten diese per E-Mail, wenn Sie dieses Formular online übermitteln. Ohne diese ID-Nummer kann der Arbeitgeber das Formular nicht einreichen.
  • Alle Arbeitgeber senden das Formular an die zuständige Ausgleichskasse.
Sind sie selbständigerwebend?
Senden Sie Ihre Anmeldung mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.
 
Sind Sie arbeitslos?
Senden Sie Ihre Anmeldung mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse, bei welcher Sie zuletzt Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet haben. Fragen Sie Ihren letzten Arbeitgeber.
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Formular abgeschickt
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