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318.750 Version Januar 2023 [de]

Für die Ehefrau der Mutter, die im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB als anderer Elternteil gilt, sind die Bestimmungen zur Vaterschaftsentschädigung analog anwendbar. Sie kann somit Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung (Formular 318.747) beantragen. Ein Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung besteht jedoch nicht.  
Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung bearbeiten kann. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
 
Möchten Sie das Formular von Hand ausfüllen? Klicken Sie auf den Button «PDF/Drucken». Die PDF-Datei können Sie ausdrucken.
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