Help
318.754 Version Januar 2023 [de]

Füllen Sie pro Elternteil je eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer aus. Senden Sie die beiden Anträge gleichzeitig an die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK, Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern.
Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Ihre Anmeldung bearbeiten kann. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
 
Möchten Sie das Formular von Hand ausfüllen? Klicken Sie auf den Button «PDF/Drucken». Die PDF-Datei können Sie ausdrucken.
Ein Anspruch besteht nur für die Adoption von Kindern bis vier Jahre. Kein Anspruch besteht, wenn das Kind älter ist als vier Jahre oder es sich um eine Stiefkindadoption handelt.
Bezüger und Bezügerinnen von Taggeld-Leistungen (UVG/MV/AVIG/KVG) haben nur Anspruch, wenn sie in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen.
Weitere Informationen:
ba8f629999cd0836b85c492679802397c4f5e486
Bestätigen
Formular abgeschickt
Überblick über Meldungen zur Formularvalidierung
Aktion konnte nicht beendet werden
Bestätigung