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318.754 Version Januar 2023 [de]

Füllen Sie pro Elternteil je eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer aus. Senden Sie die beiden Anträge gleichzeitig an die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK, Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern.
Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Ihre Anmeldung bearbeiten kann. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
 
Möchten Sie das Formular von Hand ausfüllen? Klicken Sie auf den Button «PDF/Drucken». Die PDF-Datei können Sie ausdrucken.
Ein Anspruch besteht nur für die Adoption von Kindern bis vier Jahre. Kein Anspruch besteht, wenn das Kind älter ist als vier Jahre oder es sich um eine Stiefkindadoption handelt.
Bezüger und Bezügerinnen von Taggeld-Leistungen (UVG/MV/AVIG/KVG) haben nur Anspruch, wenn sie in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen.
Weitere Informationen:
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